Die Mitgliedschaft beim TV Konstanz 1862 e.V. ist für jeden möglich, der in einer der Abteilungen oder Sparten des TV Konstanz Sport treiben oder
den Verein durch seine Mitgliedschaft unterstützen möchte Auszug aus der Satzung:
.................................................................................................................................................................................§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Erwerb der Mitgliedschaft Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluß des Vorstandes aufgrund
eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Beitrittserklärung. Die Mitgliedsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Personen, die sich um die Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben, können auf
Vorschlag des Vorstands von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsfrei. 3.2. Verlust der Mitgliedschaft: .... Der Austritt erfolgt durch schriftliche
Erklärung an den Vorstand. Der Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Bei Wegzug aus dem Kreis Konstanz ist ein Austritt jeweils auf das kommende Quartalsende möglich. Für den
Austritt von Minderjährigen gelten die für den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen entsprechend...
.........................................................................................................................................................................................................................
|