.................................................................................................................................................................................§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluß des Vorstandes aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter;
die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Beitrittserklärung. Die Mitgliedsdauer beträgt
mindestens ein Jahr. Personen, die sich um die Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsfrei.
3.2. Verlust der Mitgliedschaft:
.... Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat
möglich. Bei Wegzug aus dem Kreis Konstanz ist ein Austritt jeweils auf das kommende Quartalsende möglich. Für den Austritt von Minderjährigen gelten die für den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen entsprechend...
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