Die Mitgliedschaft beim TV Konstanz 1862 e.V. ist für jeden möglich, der in einer der Abteilungen oder Sparten des TV Konstanz
Sport treiben oder den Verein durch seine Mitgliedschaft unterstützen möchte Auszug aus der Satzung:
.................................................................................................................................................................................§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Erwerb der Mitgliedschaft Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluß des Vorstandes aufgrund eines schriftlichen
Aufnahmeantrages. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.Die
Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Beitrittserklärung. Die Mitgliedsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Personen, die sich um die Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des
Vorstands von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsfrei. 3.2. Verlust der Mitgliedschaft: .... Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den
Vorstand. Der Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Bei Wegzug aus dem Kreis Konstanz ist ein Austritt jeweils auf das kommende Quartalsende möglich. Für den Austritt von
Minderjährigen gelten die für den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen entsprechend...
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